Gründung der Europäischen Juristinnenvereinigung
Die Europäische Juristinnenvereinigung wurde im Verlauf eines offiziellen Kongresses gegründet, der vom 17. bis 19. März 2000 in Berlin stattfand. Mit dieser Initiative soll ein Netz von Juristinnen mit folgenden Aufgaben aufgebaut werden:
- Förderung und Durchsetzung der Europäischen Gleichstellungsvorschriften
- Einbeziehung der Chancengleichheit in alle Politikfelder
- Erhöhung der Zahl von Frauen in Führungspositionen
Die Vereinigung wurde von der Kommission im Rahmen des Vierten Aktionsprogramms für die Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie vom deutschen Frauenministerium ins Leben gerufen. Am Gründungskongreß nahmen 300 in allen Sparten des Rechts tätige Juristinnen aus allen Mitgliedstaaten, Vertreterinnen der Europäischen Kommission und die erste Richterin am Europäischen Gerichtshof teil. Die Türkei, die EWR-Staaten und Beobachterinnen der American Bar Association waren ebenfalls vertreten. Ferner waren mehrere Mitglieder des deutschen Bundesverfassungsgerichts, die Präsidentinnen der meisten höchsten Bundesgerichte, mehrere Mitglieder von Parlamenten und Ministerinnen aus deutschen Bundesländern anwesend. Auch Kronanwältin Cherie Booth, die aktiv an der Gründung der Vereinigung beteiligt war, nahm am Kongreß teil.
Die Eröffnungsansprache hielt die deutsche Justizministerin, die darauf hinwies, daß das innerstaatliche Recht in Deutschland zu 50 % die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft betrifft.
Die Teilnehmerinnnen diskutierten über europäisches Arbeitsrecht, Gewalt gegen Frauen, Lobbying-Strategien sowie die Möglichkeit der Kopplung öffentlicher Aufträge mit Frauenfördermaßnahmen. Während des gesamten Kongresses wurde die positive Rolle der Kommission bei der Förderung der Chancengleichheit hervorgehoben; vor allem hieß es in einem Kommentar einer Vertreterin des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs im Resumee des Kongresses, daß die Kommission Lösungen für die Probleme der Menschen finde.
Die Berichterstatterin forderte die Aufnahme einer Charta mit Grundrechten in den EG-Vertrag, eine Sensibilisierung der Gerichte für Gleichstellungsfragen, Quoten-regelungen, die Verhinderung von Diskriminierungen sowie einen Ministerrat für Frauenangelegenheiten oder - zunächst - eine Arbeitsgruppe des Rats für Chancen-gleichheit.
Die starke und hochrangige Beteiligung an dem Kongreß, der das ganze Wochenende in Anspruch nahm, zeigt, daß das europäische Gleichstellungsrecht immer mehr an Interesse gewinnt. Der Kongreß bildete eine ausgezeichnete Gelegenheit, mit Kolleginnen aus ganz anderen Bereichen zusammenzutreffen, und ermöglichte einen Erfahrungsaustausch in einer sehr freundschaftlichen und konstruktiven Atmosphäre. Der Juristinnenvereinigung wollen sich Juristinnen aus allen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern anschließen. Sie wird der Kommission als Pool von Fachwissen in allen unionsinternen Bereichen wie auch im Erweiterungsprozeß dienen.
Die Vereinigung will ihre Ziele über Konferenzen, die Verbreitung von Informa-tionen, über Stellungnahmen, die auf EU-Ebene gegenüber der Kommission, dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Gerichtshof abgegeben werden, sowie über Rechtshilfe für Frauen verwirklichen.